Kulturelle Bildungslandschaften öffnen

Kulturelle Bildung für alle Schülerinnen und Schüler in Hamburg ist gemeinsames ­Anliegen von Politik, Bildungseinrichtungen, Kul­turschaffenden, Ehrenamtsorganisationen und Wirtschaft.

Autorin: Dr. Inge Voltmann-Hummes

Um den damit verbundenen Aufgaben gerecht zu werden, sind bereits viele Foren entstanden, in denen alle Betei­ligten in einem kontinuierlichen Austausch darüber stehen, welchen Stellenwert kulturelle Bildung in einer interkulturellen Gesellschaft einnehmen soll, dies insbesondere im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildung und Betreuung. Zugang zu kultureller Bildung ist ein Menschenrecht. Ihn zu schaffen, ist staatliche Verpflichtung, die nicht zuletzt in der UNESCO-Charta (2005) für Kulturelle Vielfalt verankert ist. In diesem Sinne gibt es die gute Tradition in Hamburg, dass viele in kulturelle Bildungsprozesse eingebundene Menschen und Einrichtungen gemeinsam und synergetisch agieren.

Die dazu erforderliche Steuerung wird im Arbeitsbereich „Kulturelle Bildung“ der Behörde für Schule und Berufsbildung in enger Abstimmung mit Kulturbehörde und Landesinstitut geleistet. Hier geht es vor allem um den Aus- und Aufbau von Kooperationsstrukturen, Netzwerkbildung und Qualitätssiche­rung sowie um die Beteiligung an Kultur-Foren und kulturfördernden Projekten. Der Arbeitsbereich „Kulturelle Bildung“ trägt Sorge dafür, dass allen Schülern hochwertige künstlerische und kulturelle Bildungsangebote gemacht werden können.

Kontakt:
Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Str. 31, 22083 Hamburg, 040/428 63 31 59,

 

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